Mitgliedschaft im Verein

 

Die Mitgliedschaft im Verein kann jede natürliche oder juristische Person erwerben, die sich im Rahmen der satzungsmäßigen Zwecke betätigen will. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein als Mitglied ist an den Vorstand des Vereins zu richten. Über den Erwerb der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand nach einem schriftlichen Aufnahmeantrag, den Sie hier zum Download finden.