Antragsverfahren und Geltungsdauer
Wie ist das Antragsverfahren?
Das Antragsformular mit der Anlage 1, das Programmmerkblatt und die Orientierungswerte zur Ermittlung des bereinigten Betriebsertrages können direkt bei der InvestitionsBank angefordert oder im Internet unter http://www.ilb.de/ abgerufen werden. Anträge sind bis zum 8. April 2011 bei den Landwirtschaftsämtern der Landkreise einzureichen und müssen bis spätestens 15. April 2011 bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg eingegangen sein.
Die sachliche Prüfung der Schadenermittlung erfolgt durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), wo auch Fragen zur Ermittlungsmethode gestellt werden können. Nach Abschluss der geförderten Maßnahme hat der Zuwendungsempfänger der InvestitionsBank des Landes Brandenburg bis zum 30. Juni 2012 einen einfachen formgebundenen Verwendungsnachweis vorzulegen.
Geltungsdauer
Das Hilfsprogramm beginnt am 15. April 2011 und endet am 31. Dezember 2011.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
InvestitionsBank des Landes Brandenburg
Ämter für Landwirtschaft der Landkreise
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung


