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Hilfsprogramm zur Bewältigung von Schäden in Folge widriger Witterungsverhältnisse im Spätsommer und Herbst 2010

15.03.2011

Hilfe zum Teilausgleich von Schäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen sowie landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die durch extreme Niederschläge im Spätsommer und Herbst 2010 in den Landkreisen Uckermark, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Havelland und Teltow-Fläming entstanden sind.

Stand: 03/2011

Antragsverfahren und Geltungsdauer

Wie ist das Antragsverfahren?

Das Antragsformular mit der Anlage 1, das Programmmerkblatt und die Orientierungswerte zur Ermittlung des bereinigten Betriebsertrages können direkt bei der InvestitionsBank angefordert oder im Internet unter http://www.ilb.de/ abgerufen werden. Anträge sind bis zum 8. April 2011 bei den Landwirtschaftsämtern der Landkreise einzureichen und müssen bis spätestens 15. April 2011 bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg eingegangen sein.
Die sachliche Prüfung der Schadenermittlung erfolgt durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und  Flurneuordnung (LELF), wo auch Fragen zur Ermittlungsmethode gestellt werden können. Nach Abschluss der geförderten Maßnahme hat der Zuwendungsempfänger der InvestitionsBank des Landes Brandenburg bis zum 30. Juni 2012 einen einfachen formgebundenen Verwendungsnachweis vorzulegen.

Geltungsdauer
Das Hilfsprogramm beginnt am 15. April 2011 und endet am 31. Dezember 2011.


 Wer erteilt weitere Auskünfte?

InvestitionsBank des Landes Brandenburg

Ämter für Landwirtschaft der Landkreise

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung